
062 Absurd: Böser Glaube statt produktiver Wille – Markenanmeldung ad absurdum
Bösgläubig handelt, wer eine eingetragene Marke gar nicht selbst benutzen möchte, sondern nur als Sperrmarke zur Behinderung des Wettbewerbs einsetzt. Wie so häufig lässt sich der Vorsatz allerdings nur schwer nachweisen. Wie man im Ernstfall dagegen vorgehen und wie man sich präventiv schützen kann, besprechen wir in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.