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036 Ehevertrag – für die einen ein heißes Eisen, für Unternehmer:innen einfach existenziell

036 Ehevertrag – für die einen ein heißes Eisen, für Unternehmer:innen einfach existenziell

16m 36s

Unterliegen Unternehmensanteile dem gesetzlichen Zugewinnausgleich, kann es bei einer Scheidung zu finanziellen Turbulenzen im Unternehmen kommen. Deshalb schreiben die meisten Gesellschaftsverträge einen Ehevertrag für alle heiratswilligen Gesellschafter:innen vor. Welche Lösungen in der Praxis Bestand haben und wie man auch bei anderen Themen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich eine faire Lösung für beide Seiten hinbekommt, erörtern wir gemeinsam mit unserer Familienrechtlerin Corinna Stiehl in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

035 Trennung – Geschäftsbereiche zu trennen, hat auch etwas Positives

035 Trennung – Geschäftsbereiche zu trennen, hat auch etwas Positives

13m 23s

Die Kosten allein sollten nicht das schlagende Argument bei Strukturentscheidungen sein. Da sich Investitionen in eigene IP-Projekte nicht aktivieren lassen, kann schnell eine Überschuldung des gesamten Unternehmens drohen. Erste Ausblicke auf die wesentlichen Aspekte des Für und Wider einer Trennung der Geschäftsbereiche liefern wir in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

034 Designschutz jenseits des bekannten Formenschatzes

034 Designschutz jenseits des bekannten Formenschatzes

13m 41s

Nicht alles was neu ist, ist auch eigenartig. Beide Eigenschaften sind aber Voraus-setzung für den Schutz eines neuen Designs. Aber wer bestimmt, was eigenartig ist? Was kostet ein Designschutz? Welche Fristen gibt es für die Anmeldung? Wie lange ist ein Designschutz gültig und wie kann man ihn auch international erreichen? Erste Hilfestellungen geben wir in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

033 NFT – Markenschutz im Metaverse

033 NFT – Markenschutz im Metaverse

13m 34s

Design-Ikonen werden im Metaverse als NFTs zu hohen Preisen gehandelt. Dieses virtuelle Business geht gerne einmal vollständig an den Rechteinhabern des Originals vorbei. Virtuelle Produktfälschungen lassen sich aber auch bei weniger bekannten Marken elegant und effizient unterbinden. Wie man dabei auch auf internationalem Parkett am besten vorgeht, zeigen wir an Fallbeispielen in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

032 Joint Venture – ungleiche Paare bedürfen besonderer Regelungen

032 Joint Venture – ungleiche Paare bedürfen besonderer Regelungen

12m 3s

Wie lassen sich die Minderheitsrechte und Exitstrategien in einer gemeinsamen Holding auch für den kleinen Partner am besten verankern? Welche Mehrheiten für welche Entscheidungen erforderlich sind, lässt sich in der Satzung individuell regeln. Und auch die Auflösung der Gesellschaft kann man vorausplanen. Wie das elegant nach innen und diskret nach außen von statten gehen kann, besprechen wir in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

031 Einbringung: Innovationen sind das Herzstück erfolgreicher Startups

031 Einbringung: Innovationen sind das Herzstück erfolgreicher Startups

13m 13s

Aber wie kann man sich als Ideengeber:in gegen die Fährnisse der Kommerzialisierung schützen? Welche Vor- und Nachteile hat eine Lizenzierung gegenüber einer Übertragung von IP? Wie kann man schon bei der Gründung das Exitszenario konfliktfrei planen? Wann ergibt ein aufschiebend bedingtes Recht zur Rückübertragung des IP Sinn? Erste Antworten finden Martin Schmidhuber und Martin Bürmann in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

030 Gründung: Eine Fifty-Fifty-Beteiligung wirkt psychologisch hoch motivierend

030 Gründung: Eine Fifty-Fifty-Beteiligung wirkt psychologisch hoch motivierend

11m 57s

Aus juristischer wie unternehmenspraktischer Perspektive ergeben sich jedoch hohe Risikopotentiale. Solange sich Gesellschafter einig sind, ist Fifty-Fifty eine elegante Lösung. In der Praxis ist das aber nicht immer und schon gar nicht dauerhaft der Fall. Wie man Deadlocks im Ablauf verhindern und mit Texas Shoot Out oder Russisch Roulette auch das Exitszenario schon bei der Gründung regeln kann, zeigen Martin Schmidhuber und Martin Bürmann in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

029 Know-how – die Arbeitsleistung der Mitarbeiter gehört dem Unternehmen

029 Know-how – die Arbeitsleistung der Mitarbeiter gehört dem Unternehmen

13m 23s

Dazu gehört auch das persönliche Know-how aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Das gilt grundsätzlich auch bei der Softwareentwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz. Arbeitsrecht, Urheberrecht, Patentrecht – technische Innovationen tangieren schnell mehrere Rechtsgebiete. Unternehmen sollten sich die Verwertungsrechte gegenüber Mitgesellschafter:innen, Arbeitnehmer:innen und projektbezogenen Freelancer:innen vertraglich sichern. Marc Hauser und Martin Schmidhuber teilen ihr juristisches Know-how – offen und transparent in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

028 Bonus – so wird er ganz elegant zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

028 Bonus – so wird er ganz elegant zum Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

9m 52s

Qualifizierte Mitarbeiter sind auf allen Hierarchiestufen am Arbeitsmarkt gefragt. Wie kann man sie aber an das eigene Unternehmen binden und vielleicht auch noch ihre Motivation erhöhen? Möglichst elegant und einfach. Ohne direkte oder virtuelle Beteiligung, komplizierte Stimmrechte , nachteilige Steuereffekte und lange Vertragswerke. Mit unserem Kollegen Dr. Martin Bürmann haben wir eine Lösung gefunden. Ab sofort in der neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.

027 Virtuell: Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern ohne steuerliche Nachteile

027 Virtuell: Unternehmensbeteiligungen von Mitarbeitern ohne steuerliche Nachteile

10m 37s

Direkte Beteiligungen von Mitarbeitern führen auch direkt zur persönlichen Steuerlast. Der geldwerte Vorteil muss versteuert werden, obwohl aktuell gar kein zählbarer Ertrag geflossen ist. Der kommt ja erst mit dem geplanten Exit. Wie sich diese Steuerlast mit einer virtuellen Beteiligung bis zum tatsächlichen Exitfall verschieben lässt, erörtern wir mit unserem Kollegen Dr. Martin Bürmann unserer neuen Podcastfolge von „PUREplay – Legal Insights für Start-Ups und eCommerce“.